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Zur Zulässigkeit der Verwendung von personenbezogenen Daten Minderjähriger bei Urwahlen von Kinder- und Jugendparlamenten

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Datenschutz und Meldetaten: Zur Zulässigkeit der Verwendung von personenbezogenen Daten Minderjähriger bei Urwahlen von Kinder- und Jugendparlamenten durch Gemeinde-/ Kommunalverwaltungen. Rechtliche Einschätzung

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Zur Zulässigkeit der Verwendung von personenbezogenen Daten Minderjähriger bei Urwahlen von Kinder- und Jugendparlamenten durch Gemeinde-/ Kommunalverwaltungen.

Technische Daten

Medium/Format Broschüre A4, 12 S.
Hrsg. Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Jahr 2022
ISBN 978-3-922427-67-4
Auflage 1. Auflage

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Kinder- und Jugendparlamente sind institutionalisierte, repräsentative Kinder- und Jugendbeteiligungsformate in einer Kommune/Gemeinde. Die Mitglieder von diesen oder ähnlichen Gremien (Beiräten) werden in der Praxis oft per Urwahlen, Wahlen an Schulen oder durch Delegation gewonnen. Besonders Urwahlen gelten dabei als ein bevorzugtes Mittel, um eine breite Masse der jungen Einwohner*innen und damit eine hohe Wahlquote zu erreichen und um die Repräsentativität der Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen der Kommune zu gewährleisten. Diese rechtliche Einschätzung befasst sich daher damit, ob es zulässig ist, bei genau diesen Urwahlen personenbezogene Daten Minderjähriger zu nutzen