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Das Gutachten Kinderrechtliche Aspekte zum Thema „Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ begründet, warum das Gesetz gegen die Menschenrechte verstößt.
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Lieferdatum
Hrsg. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. |
Medium/Format | Broschüre A4 |
Jahr | 2018 |
Das im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Rechtsgutachten stellt fest, dass das "Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" mehrere Grund- und Menschenrechte verletzt. Demnach verstößt das am 01.02.2018 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention.
Das Gutachten legt dar, dass sowohl die angestrebte Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließend geplante Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist.