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Die Erhebung untersucht, ob der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Fachpraxis bekannt ist und ob und wie er im Justizalltag angewendet wird.
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Abschlussbericht zur qualitativen Erhebung im Projekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeug*innen“
Medium/Format | Broschüre A4, 34 S., Text, graf. Darst. |
Hrsg. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. |
Jahr | 2025 |
ISBN | 978-3-922427-78-0 |
Die qualitative Begleitforschung zum Projekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeug*innen“ wurde durch ein interdisziplinäres Team der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster durchgeführt.
Die Erhebung untersucht, ob der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Fachpraxis bekannt ist und ob und wie er im Justizalltag angewendet wird. Hierzu wurden Expert*innen-Interviews mit Ermittlungs- und Spruchrichter*innen, Staatsanwält*innen, Verteidiger*innen und Nebenklagevertreter*innen, Polizeibeamt*innen und psychosozialen Prozessbegleitungen an fünf Standorten in unterschiedlichen Bundesländern durchgeführt.
Die Daten liefern Hinweise auf den Umsetzungstand der Kinderrechte in Strafverfahren in Bezug auf beteiligte Kinder als Opfer und Zeug*innen. Hieraus lassen sich Handlungsbedarfe für das Ziel einer strukturellen Umsetzung der kindgerechten Justiz in der strafgerichtlichen Praxis ableiten.